Exakt.
Allerdings bewirken die irgendwie das Gegenteil. Wie die häufig aus den Schloten qualmen, mein Lieber Herr Gesangsverein...
Hintergrund ist der, das diese Abgasanlage für den Einsatz in der Halle gedacht ist.
Zudem konnte man die Köf dadurch als "Arbeitsgerät" anstatt als "Kleinlok" laufen lassen, was wohl Steuerlich einen Unterschied macht. Das hat man allerdings wieder geändert, den der große Nachteil ist wohl der, das man mit dem "Arbeitsgerät" nicht den sog. Werkszaunbereich verlassen darf. Somit würde sie nicht ins Schadwagengleis 104 gelangen. Also hat man das gelassen und sie wieder als "Kleinlok" eingestuft.
