DB lässt EBA fordern ... na und ???

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eta176
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DB lässt EBA fordern ... na und ???

Beitrag von eta176 »

Ihr erinnert Euch, dass es im März eine "Aufforderung" des EBA zu Bahnhöfen der rechten Rheinstrecke gab:
Das EBA hat geschrieben:Die Behörde forderte die Betreiberin im Übrigen dazu auf, die Überholgleise in Niederdollendorf, Unkel, Rheinbrohl,
Bad Hönningen, Hattenheim und Oestrich Winkel, welche sie ohne Genehmigung außer Betrieb genommen hatte,
entsprechend ihrer Betriebspflicht zeitnah wieder in Betrieb zu nehmen.

Die für den Bau des Rüdesheimer Tunnels erforderlichen Rückbauten im Bahnhof Rüdesheim soll die DB Netz AG
durch die Schaffung güterzuglanger Überholgleise in den Bahnhöfen Oestrich Winkel und Hattenheim kompensieren.
Soweit die veröffentlichte Theorie ....

Wie ich soeben erfahren habe, schert sich die Deutsche Bahn AG in Hattenheim aber offenbar "einen Dreck darum",
was das EBA fordert. Das illegal stillgelegte Gleis 3 wieder in Betrieb zu nehmen ist anscheinend gar nicht machbar,
da ein Teil des Bahngeländes verkauft wurde und eine Firma dort eine Betonwand gebaut hat, die in das Lichtraum-
profil hinein ragt. Somit scheint festzustehen: -> Gleis 3 ist - und bleibt - tot. :evil:

Wenn das EBA dagegen nicht vorgeht, kann man auch deren "Aufforderung" wieder nur als eine, die Politik und
Öffentlichkeit für dumm verkaufende Augenwischerei halten. In diesem Zusammenhang wäre erst Recht die Frage
zu stellen: Wie konnte die DB Netz AG - unbemerkt von dem die Dienstaufsicht über die Strecken des Bundes im
Land Hessen verantwortlichen Mitarbeiter des EBA - überhaupt die Gleise in Hattenheim und Oestrich Winkel stillegen?


Die für einzelne Bereiche verantwortlich zeichnenden Beamten des EBA haben im Rahmen ihrer Pflichten doch regel-
mäßig ihre Strecken im Außendienst zu kontrollieren - oder sind die inzwischen an ihren Bürostühlen angewachsen?!?

... oder wurde dies einfach "stillschweigend geduldet", um dann anschließend bessere Argumente für den "rückstands-
losen Rückbau" zu haben - ganz nach dem Motto: "Da sind ja schon seit Jahren keine Züge mehr gefahren - die braucht
man nicht? ( Alles - aber auch wirklich alles - dreht sich hier offenbar um eine ganz bewusste Person in der EBA-Außen-
stelle Frankfurt, die frei nach dem Motto handelt: "Allen wohl und niemand weh ..." und "Gleise weg - egal - ich geh!" )

Über Dementis - ja sogar Androhungen von Klagen - würde ich mich freuen, wenn damit meinen Vermutungen von
offizieller Seite widersprochen würde!


Frage: Hat jemand von Euch Bilder, die den aktuellen Zustand in Hattenheim zeigen?!?
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Basaltlunkerschotter
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Re: DB lässt EBA fordern ... na und ???

Beitrag von Basaltlunkerschotter »

Demnächst komme ich mal wieder den rechten Rhein entlang (bis Skt. Goarshausen). Mal sehen was ich schießen kann. Kürzlich (vorletztes WE) fanden im Bereich (war es Lorch?) aber Gleisbauarbeiten statt.
Zum EBA: also wenn ein Gleis außer Betrieb genommen wird, zählt dann zunächst das Verfahren nach § 11 (AEG, förmliche Stillegung), so sich kein EIU mit Übernahmeinteresse innnerhalb eines Ausschreibungszeitraumes findet, kann dann auf Antrag nach § 23 (AEG; Freistellung von Bahnbetriebszwecken) eben wieder vom EBA bescheinigt werden. Insofern sehe ich (k)eine merkwürdige Plausibilität in diesem Fall, hat doch das EBA selbst hier offenbar schon die Freistellung verfügt, sonst hätte ja keine Mauer errichtet werden dürfen. :?:
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eta176
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Re: DB lässt EBA fordern ... na und ???

Beitrag von eta176 »

Die Behörde forderte die Betreiberin im Übrigen dazu auf, die Überholgleise
_ _ _ _welche sie ohne Genehmigung außer Betrieb genommen hatte,
entsprechend ihrer Betriebspflicht zeitnah wieder in Betrieb zu nehmen.
Nach eigener Aussage des EBA war im Vorfeld eben kein Verfahren nach
§ 11 AEG durchgeführt worden, also offenbar auch kein Antrag nach § 23
(AEG; Freistellung von Bahnbetriebszwecken).

Weshalb man dann ohne Freistellung trotzdem Gelände verkaufen und
bebauen konnte, wäre jetzt zu klären ... (Ist nur die Frage wer den Auf-
trag dazu erteilt und die ermittelnden Stellen einschaltet?!?)
mendener
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Re: DB lässt EBA fordern ... na und ???

Beitrag von mendener »

Es ist aber auch nicht immer nu das EBA schuld. Auch die zuständige Gemeinde hat hier gepennt oder nimmt den Rechtsverstoss billigend in Kauf. Einzige Ausrede für die Damen und Herren der Verwaltung: Schwarzbau! Da sollte man doch glatt einmal eine Anzeige loslassen.
mendener
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Basaltlunkerschotter
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Re: DB lässt EBA fordern ... na und ???

Beitrag von Basaltlunkerschotter »

eta176 hat geschrieben:
Weshalb man dann ohne Freistellung trotzdem Gelände verkaufen und
bebauen konnte, wäre jetzt zu klären ... (Ist nur die Frage wer den Auf-
trag dazu erteilt und die ermittelnden Stellen einschaltet?!?)
Nun, das wird mit Sicherheit gerne die DB Immobilientochter darlegen.
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Horst Heinrich
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Re: DB lässt EBA fordern ... na und ???

Beitrag von Horst Heinrich »

mendener hat geschrieben:Auch die zuständige Gemeinde hat hier gepennt oder nimmt den Rechtsverstoss billigend in Kauf. Einzige Ausrede für die Damen und Herren der Verwaltung: Schwarzbau!
Das kann mit einer Geldbuße von 500 Euro und einer nachträglichen Baugenehmigung erledigt sein. Nachträgliche Baugenehmigungen gibt es meistens sowieso, wenn das "schwarz" errichtete Bauvorhaben zum Zeitpunkt seiner Errichtung genehmigungsfähig gewesen ist. Und wenn die örtlichen Bauvorschriften solches zulassen, dann wird die Mauer wohl bleiben können.
Man darf kommunalen Mandats-oder Geschäftsträgern nicht allzu viel Kompetenz
und Sachverstand zutrauen. Die wenigsten auf dieser Ebene kennen überhaupt die gegenwärtige Rechtslage bei Deutschen Bahnen, die Trennung in EIU und EVU, die Funktion des EBA, des LEA usw.
Für viele auf dem Land ist alles immer noch die Deutsche Bundesbahn, die ja mal staatlicher Hoheitsträger war und dementsprechend immer noch eine fast schon beängstigend hohe und von Ehrfurcht gezeichnete Reputation genießt:
"Das wird schon alles seine Ordnung haben, immerhin ist das ja die Bundesbahn" - wie oft höre ich diesen Satz noch im Jahre 2009 :shock:
SOLANGE NICHT DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERWIRKT UND SIE MIR PERSÖNLICH AN DER HAUSTÜR ÜBERREICHT,BLEIBE ICH BEI DER ALTEN RECHTSCHREIBUNG.
mendener
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Re: DB lässt EBA fordern ... na und ???

Beitrag von mendener »

Da kann ich nur zustimmen! In vielen Fällen "sonnt" sich die ach so neue DB AG noch immer gerne auf den Lorbeeren der abfällig bezeichneten "Beamtenbahn".
mendener
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Basaltlunkerschotter
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Re: DB lässt EBA fordern ... na und ???

Beitrag von Basaltlunkerschotter »

...der eine oder andere "Bundesbahner" hat inzwischen aber für genug Ärger in Kommunalbehörden gesorgt, nicht umsonst wird da auch schon von den "Eisenbahnern mit den Dollarzeichen in den Augen" gesprochen, insbeosndere dann, wenn zuerst von Vorkaufsrechten die Rede ist,.....dann von Baulandpreisen, Mehrerlösklauseln, Mitbietern, erstklassigen Lagen in innerstädtischen Bereichen,......oder sich der Kaufpreis auf eine künftige hervoragende Nutzung als Radweg bezieht...
Das sind bekanntlich ja auch keine Betriebseisenbahner mehr, sondern.....schlicht....Banker.
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Kai
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Re: DB lässt EBA fordern ... na und ???

Beitrag von Kai »

In Hattenheim würden auf Überholung wartende Güterzüge den Bü am Ende des Bahnsteigs blockieren, von daher glaube ich nicht, dass sich da noch was tun wird. In Winkel gibts ja in der Nähe des Bahnhofs auch einen Bü, da dürfte es aber gerade so passen. Vielleicht läufts ja auf den Kompromiss Winkel-ja, Hattenheim-nein hinaus. In ein paar Jahren oder so :D...
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