[EBA] GSM-R für Niedermendig und Mayen Ost
Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 15:45
Für die Vorhaben
„Neubau GSM-R Basisstation ,Niedermendig', Bahn-km 14,096 der Strecke 3005 Andernach - Gerolstein in der Gemeinde Mendig"
„Neubau GSM-R Basisstation ,Mayen Ost', Bahn-km 22,720 der Strecke 3005 Andernach - Gerolstein in der Stadt Mayen"
hat die EBA-Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken bereits am 11.12.2019 je eine "Feststellung über das Nichtbestehen der Pflicht
zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei vorprüfungspflichtigen Neuvorhaben" veröffentlicht.
Download Niedermendig: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=2
Download Mayen Ost: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=2
Jetzt kann sogar die "visuelle Störung" durch Ersatzgeldzahlungen bzw. Maßnahmen "kompensiert" werden:
Für Niedermendig heißt es:
Der 30 Meter hohe Schleuderbetonmast wird das Landschaftsbild visuell stören. Da die Landschaft im Umfeld des Mastes
aus mehreren Landschaftswertstufen besteht, muss für den Mast das zu entrichtende Ersatzgeld in einer Mischkalkulation
errechnet werden, wobei alle Wertstufen anteilig in die Berechnung hineinfließen. Somit ergibt sich ein Mischgeldbetrag
von 350 €/lm. Das Ersatzgeld für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beträgt somit 10.500,00 €.
Für Mayen gilt:
Der 35 Meter hohe Schleuderbetonmast wird das Landschaftsbild visuell stören. [...] Somit ergibt sich ein Mischgeldbetrag
von 361,50 €/lm. Das Ersatzgeld für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beträgt somit 12.635,00 €.
Der Eingriff kann durch die aufgezeigten Maßnahmen *) vermieden oder ausgeglichen werden.
*) Diese finden sich wohl in den "vorgelegten Unterlagen", wie Erläuterungsbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan,
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.
„Neubau GSM-R Basisstation ,Niedermendig', Bahn-km 14,096 der Strecke 3005 Andernach - Gerolstein in der Gemeinde Mendig"
„Neubau GSM-R Basisstation ,Mayen Ost', Bahn-km 22,720 der Strecke 3005 Andernach - Gerolstein in der Stadt Mayen"
hat die EBA-Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken bereits am 11.12.2019 je eine "Feststellung über das Nichtbestehen der Pflicht
zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei vorprüfungspflichtigen Neuvorhaben" veröffentlicht.
Download Niedermendig: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=2
Download Mayen Ost: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=2
Jetzt kann sogar die "visuelle Störung" durch Ersatzgeldzahlungen bzw. Maßnahmen "kompensiert" werden:
Für Niedermendig heißt es:
Der 30 Meter hohe Schleuderbetonmast wird das Landschaftsbild visuell stören. Da die Landschaft im Umfeld des Mastes
aus mehreren Landschaftswertstufen besteht, muss für den Mast das zu entrichtende Ersatzgeld in einer Mischkalkulation
errechnet werden, wobei alle Wertstufen anteilig in die Berechnung hineinfließen. Somit ergibt sich ein Mischgeldbetrag
von 350 €/lm. Das Ersatzgeld für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beträgt somit 10.500,00 €.
Für Mayen gilt:
Der 35 Meter hohe Schleuderbetonmast wird das Landschaftsbild visuell stören. [...] Somit ergibt sich ein Mischgeldbetrag
von 361,50 €/lm. Das Ersatzgeld für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beträgt somit 12.635,00 €.
Der Eingriff kann durch die aufgezeigten Maßnahmen *) vermieden oder ausgeglichen werden.
*) Diese finden sich wohl in den "vorgelegten Unterlagen", wie Erläuterungsbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan,
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.