Seite 1 von 1
Fotostandpunkte und die Bundespolizei
Verfasst: Do 15. Jul 2010, 15:20
von Markus Göttert
Aus gegebenen Anlass möchte ich Euch nochmals BITTEN sich nicht direkt am Gleis aufzustellen um ein Foto zu machen.
Der Bahndamm gehört zum Eisenbahnfahrweg und Personen in diesem Bereich werden von der Bundespolizei mit hohen Strafen belegt.
Behandelt wird solch ein Verstoss als "Gefährlicher Eingriff in den Bahnbetrieb"
+ die entstandenen Kosten.
Also bitte haltet Euch vom Gleis fern.
Danke
Markus
Re: Fotostandpunkte und die Bundespolizei
Verfasst: So 18. Jul 2010, 15:11
von Marco Baurhenn
Kleiner Tip von mir.
Die Mastlinie ist eine gute Grenze, steht der geneigte Fuzzi dahinter (vom Gleis weg) brauch er erstens nicht seine "Halloichbinwichtigaberaufpassenbrauchichnichtweilichjadiewesteanhab"-Weste und zweitens haben wir auf den Böcken nicht direkt nen Schock weil jemand zu nah am Gleis steht.
Damit einhergehend hat es noch den Vorteil, daß die Bilder nicht ganz so bescheuert aussehen, da der größere Winkel zum Bildmotiv (Zug) doch der Bildgestaltung zuträglich ist.
Insofern ist die Aussage des BGS "Mastgrenze" gar nicht so dumm (im Gegensatz zu manch anderem Anwärter auf den Darwin-Award!)
Re: Fotostandpunkte und die Bundespolizei
Verfasst: So 18. Jul 2010, 20:27
von I-O Freak
Was ist mit Strecken ohne Oberleitung??
Ich bleib lieber ein Stück zu weit weg, als das ich zu nah zum Gleis geh. Finde es gehört sich auch, da man bei zu nahen Stehen am Gleis, dem Lokführer einen ganz schönen Schrecken einjagt.
Re: Fotostandpunkte und die Bundespolizei
Verfasst: So 18. Jul 2010, 21:12
von Bernhard Reifenberg
Hallo,
müssen wir jetzt daraus ein großartige Diskussion machen?
Ich glaube an den gesunden Menschenverstand jedes Forenmitgliedes!
Und dieses wird wohl wissen wie es sich wo zu verhalten hat!
Egal ob mit oder ohne Oberleitung!
Re: Fotostandpunkte und die Bundespolizei
Verfasst: Fr 23. Jul 2010, 09:32
von 202269
Hallo,
bei dem Osterdampfspektakel habe ich 3 Mitbürger mit BGS aus dem Richtungsgleis Koblenz-Trier beim BW Trier nach einer nicht einsehbaren Kurve nach Aufbau der Videokameras und Fotos mit Stativ mitten zwischen den zwei Schienen des Hauptgleises entfernen lassen. Das ist eindeutig zu nah unter der Lok und hätte im Krankenhaus oder der Zinkwanne enden können.
Grundsätzlich haben Personen auch mit Warnweste nichts im Gleisbereich zu suchen, wenn kein betrieblicher Grund vorliegt! Gleisbereich ist meiner Meinung nach so zu definieren, dass mind. eine Armlänge vom Schotterfuß entfernt gestanden wird und zum Erreichen des Fotostandortes keine Gleise oder Zäune oder ähnlich überstiegen, überquert oder ähnlich werden. Privatgelände ist ohne Genehmigung auch tabu. Ich frage mich auch warum nicht autorisierte Personen meinen, eine Warnweste gäbe Ihnen Rechte. Ihre Rechte haben Sie auch ohne und mehr darf man mit auch nicht.
Und wenn man dann noch bedenkt, dass das Recht auf ein Foto kein Hausrecht beeinträchtigt, dann kann normalerweise niemand etwas dagegen haben.
Gruß
Klaus
Re: Fotostandpunkte und die Bundespolizei
Verfasst: Fr 23. Jul 2010, 15:37
von MRX
Wenn ich mit Warnweste in Gleisnähe stehe, hat dies nur einen einzigen Grund: Ich möchte vom Tfz-Führer und auch den Anwohnern bewusst gesehen werden und durch meine Anwesenheit keine Panikattacken auslösen.
Dabei ist es völlig klar, daß mich so eine Warnweste nicht berechtigt, Bahndämme zu erklimmen, in Betriebsgleisen rumzuwandern, sie gar zu überschreiten oder in Fahrmasten zu klettern.