Bodenheim: Schallschutz dank "Stichtag" im BImSchG
Verfasst: Do 29. Nov 2007, 18:01
L?rmsanierungsma?nahmen entlang der Bahnlinie in Bodenheim werden nun doch vom Bund gef?rdert. ?ber diese positive Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium freut sich der Bundestagsabgeordnete Klaus Hagemann (SPD). "Auf einer L?nge von 1600 Metern kann in Bodenheim entgegen bisherigen Informationen eine Schallschutzwand errichtet werden", teilte der Parlamentarische Staatssekret?r im Bundesverkehrsministerium, Achim Gro?mann, jetzt mit.
Eine Luftbildauswertung f?r das Wohngebiet Bodenheim habe ergeben, dass die meisten H?user an der Ortsdurchfahrt Bodenheim bis zum Jahr 1976 gebaut wurden und die Baugenehmigung dazu auf Basis des Satzungsbeschlusses vom 6. Dezember 1973 erteilt worden seien. Aus diesem Grund sind nach Worten des Parlamentarischen Staatssekret?rs L?rmsanierungsma?nahmen f?rderf?hig.
Gem?? der Stichtagsregelung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Schallschutzw?nde nur dann f?rderf?hig, wenn die betroffenen Wohngebiete von einem Bebauungsplan erfasst sind, der vor dem 1. April 1974 Rechtskraft erlangt hat.
http://www.main-rheiner.de/region/objek ... id=3064918
Eine Luftbildauswertung f?r das Wohngebiet Bodenheim habe ergeben, dass die meisten H?user an der Ortsdurchfahrt Bodenheim bis zum Jahr 1976 gebaut wurden und die Baugenehmigung dazu auf Basis des Satzungsbeschlusses vom 6. Dezember 1973 erteilt worden seien. Aus diesem Grund sind nach Worten des Parlamentarischen Staatssekret?rs L?rmsanierungsma?nahmen f?rderf?hig.
Gem?? der Stichtagsregelung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Schallschutzw?nde nur dann f?rderf?hig, wenn die betroffenen Wohngebiete von einem Bebauungsplan erfasst sind, der vor dem 1. April 1974 Rechtskraft erlangt hat.
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