Besten Dank an Erik für die tollen Aufnahmen von "erhöhten" oder ebenerdigen Standorten
Habe heute einen (noch funktionierenden) Link wiederentdeckt:
Die
Ausschreibung nach §11 AEG und die (temporäre) Kapazitätsbeschränkung (20/10 km/h)
vom 15.11.2012 bis 15.02.2013
https://www.drehscheibe-online.de/foren ... sg-6160333
Zitat daraus:
Betriebswirtschaftliche Bewertung der DB Netz AG:
Nach derzeitigem Planungsstand soll ab dem Jahr 2016 mit dem Ausbau der Hunsrückbahn
(Bahnstrecke 3021) und gleichzeitigen Anschluss an den Flughafen Hahn begonnen werden.
Im Moment findet auf der Hunsrückbahn zwischen Langenlonsheim und Büchenbeuren kein
Personen- und Güterverkehr statt. Bedingt durch diesen Sachverhalt stehen dem Aufwand
nur geringe Erlöse gegenüber.
Um die Sollgeschwindigkeit wiederherzustellen, sind in den nächsten Jahren hohe Investi-
tionen in die vorhandene Infrastruktur notwendig.
Bis zum Beginn des Ausbaus, beabsichtigen die Regionalnetze Südwest der DB Netz AG
für den Streckenabschnitt von Langenlonsheim (km 0,98) bis Büchenbeuren (km 59,94) die
Geschwindigkeit und somit die theoretische Leistungsfähigkeit zu verringern. Dadurch er-
gibt sich eine mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität gemäß § 11 AEG.
Für den Abschnitt von Langenlonsheim (km 0,98) bis Stromberg (km 15,68) ergibt sich eine
Herabsetzung der Soll-Geschwindigkeit auf 20 km/h, im Abschnitt von Stromberg (km 15,68)
bis Büchenbeuren (km 59,94) auf 10 km/h.
Die Kapazitätsverringerung soll bis zum Zeitpunkt {des Starts} der Realisierung des Ausbaus
(31.12.2015) Bestand haben.
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