Zusätzlich zur bislang sehr sachlichen Berichterstattung kam heute (07.07.2018)
nochmals ein "Nachschlag" in der RZ AK, denn gerade gestern hatte die GDL eine
aktuelle PM zum Thema "Sicherheit an Bahnübergängen" herausgegeben:
Bahnübergang: Züge haben Vorrang
Verkehr Warum es oft zu Unfällen kommt
Auszug aus dem Artikel / der PM:
Das Problem dabei: Fast 95 Prozent aller Unfälle an Bahnübergängen sind auf ein Fehlverhalten der
Straßenverkehrsteilnehmer zurückzuführen. Neben Unkenntnis und Unaufmerksamkeit scheinen sich
viele bewusst über die Vorschriften hinwegzusetzen. „Das Rotlicht am Bahnübergang wird einfach
ignoriert. Selbst an bereits geschlossenen Halbschranken huscht so mancher noch vorbei“, sagt der
GDL-Bundesvorsitzende. Zwar kann das Missachten der Schranke mit einem Bußgeld bis zu 700 Euro
und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet werden. Viel schlimmer ist jedoch: „Die Verkehrsteil-
nehmer bringen dabei sich selbst und auch andere in Lebensgefahr. Besonders gefährdet sind dabei
unsere Lokomotivführer. Neben den körperlichen Verletzungen wird insbesondere die Psyche in Mit-
leidenschaft gezogen.“ Anders als Fahrzeuge auf der Straße können Züge Hindernissen nicht auswei-
chen. Ein Zug, der mit 160 km/h fährt, benötigt bei einer Schnellbremsung, je nachdem ob es sich
um einen Personen- oder Güterzug handelt, mehrere Hundert Meter bis fast einem Kilometer, bis er
zum Stillstand gekommen ist. „Der Lokomotivführer sieht somit das Unglück und kann es nicht ver-
hindern.“
Das Entscheidende ist jedoch, dass Verkehrsteilnehmer genau prüfen, wann die Gleise wirklich pas-
siert werden können. Die einfache Regel lautet dabei: Der Schienenverkehr hat Vorrang, und zwar
ohne, dass jeder Bahnübergang mit Stacheldraht vergittert wird.
