(hier bei Worms-Neuhausen):
Objektbeschreibung: Die Immobilie besteht aus zwei Kleingartenanlagen von ca. 3.266 qm und 39.412 qm Größe.
Darauf befinden sich insgesamt rund 85 verpachtete Parzellen.
Nutzungsmöglichkeiten: Die Fläche stellt sich als Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz dar.
Sie ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Worms als Kleingartenfläche ausgewiesen. Eine Änderung der derzeitigen
Nutzung sowie eine mögliche Bebauung sind in den nächsten Jahren nicht zu erwarten.
http://www.bahnliegenschaften.de/Immobi ... D=11687656
Bis jetzt wusste ich gar nicht, dass es ein solches Gesetz gibt

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
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