Der Aggertaler hat geschrieben:Aber den würd ich nicht nach einem Bild fragen, der ist heute mehrmals ins Einfahrtsgleis KG von der Südbrücke kommend reingelaufen um Bilder zu machen...
Faszinierend, was so ein Klappstuhl doch erlaubt...
War der Klappstuhl den zumindest Orange und mit Reflexstrefien versehen?
Ich kann sowas nicht verstehen, wenn Fotografen im Gleis rumhampeln, wo sie nichts verloren haben.
Zum Glück hat "die Bibel 408" da was vorgesehen, wo ich in solchen Fällen strickt nach Handeln würde:
Auszug aus Ril 408.0581
1 Grundsatz
Wenn eine Gefahr droht, müssen Sie in eigener Verantwortung umsichtig und entschlossen
alles tun, um die Gefahr abzuwenden oder zu mindern. In den Örtlichen
Richtlinien können zusätzliche Regeln gegeben sein.
2 Züge anhalten
(1) Bei Gefahr müssen Sie Züge anhalten, sofern nicht die Gefahr durch das Anhalten
vergrößert wird.
(2) Wird ein Zug wegen einer Gefahr angehalten oder kommt ein Zug aus nicht erkennbarem
Anlass zum Halten, so müssen Sie die Gefahr auch für Züge in
Nachbargleisen annehmen, wenn nicht einwandfrei festgestellt wird, dass die
Nachbargleise befahren werden können. Als Triebfahrzeugführer müssen Sie Signal
Zp 5 geben, um das Zugpersonal und andere in der Nähe befindliche Mitarbeiter
aufmerksam zu machen und zur Hilfeleistung aufzufordern.
3 Nothaltauftrag geben
(1) Bei Gefahr müssen Sie sofort zusätzlich zu den Maßnahmen nach Abschnitt 2
Nothaltauftrag geben. Wenn Sie einen Nothaltauftrag fernmündlich geben, gelten
folgende Wortlaute:
[...]
b) auf anderen Fernsprechverbindungen,
„Betriebsgefahr, alle Züge zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle) / im
Bahnhof (Name) sofort anhalten!
Ich wiederhole: Betriebsgefahr, alle Züge zwischen (Zugmeldestelle) und (Zugmeldestelle)
/ im Bahnhof (Name) sofort anhalten!
Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“.
oder
„Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!
Ich wiederhole: Betriebsgefahr, Zug (Nummer) sofort anhalten!
Hier (Tätigkeit und Stelle des Meldenden) / Hier Zug (Nummer)“.
Knallhart, dann darf der Fotograf den beiden Leuten in Blau erklären, warum er unberechtigt im Gleisbereich war
