im BW Siershahn sind letzte Woche mächtig Bäume gekippt worden. Die Brexbachtalbahner waren`s aber nicht

Hat jemand eine Ahnung , was dort passiert und welchem Zweck die Rodungen dienen ?
Schöne Grüße vom Km 4,2 aus der Brex
HaPe
Eine Frage dazu an die Insider:Der Mogendorfer hat geschrieben:Wie sicher ist diese Info?? Wie kommst du darauf, müßte das Gelände nicht erstmal entwidmet werden??
Hallo,Der Mogendorfer hat geschrieben:Wie sicher ist diese Info?? Wie kommst du darauf, müßte das Gelände nicht erstmal entwidmet werden??
muss das wirklich geschehen sein. Ich war bisher der Meinung, der Lokschuppen und/oder das Gelände seien mal vermietet worden. Daher auch das Schild "Privatgelände". Dafür braucht es doch eigentlich keine Entwidmung, oder ??Basaltlunkerschotter hat geschrieben:
Wenn ich aber ein Bild mit dem Schild "Firmengelände" (= Privatgelände) sehe, ist möglicherweise das Verfahren nach § 23 schon über die Bühne.
das stimmt zweifelsfrei, auch juristische oder natürliche Personen können dem Bahnverkehr gewidmte Gelände erwerben.....und betreiben. Das hat ja auch konkret die dortige BSW Gruppe gemacht.KoLü Ksf hat geschrieben:muss das wirklich geschehen sein. Ich war bisher der Meinung, der Lokschuppen und/oder das Gelände seien mal vermietet worden. Daher auch das Schild "Privatgelände". Dafür braucht es doch eigentlich keine Entwidmung, oder ??
Hallo,KoLü Ksf hat geschrieben:Hallo,Der Mogendorfer hat geschrieben:Wie sicher ist diese Info?? Wie kommst du darauf, müßte das Gelände nicht erstmal entwidmet werden??
warum muss das Gelände entwidmet werden, nur um es ggf. zu verpachten ??? Eigentümer würde doch die DB bleiben.
Herzliche Grüße
KoLü Ksf hat geschrieben:muss das wirklich geschehen sein. Ich war bisher der Meinung, der Lokschuppen und/oder das Gelände seien mal vermietet worden. Daher auch das Schild "Privatgelände". Dafür braucht es doch eigentlich keine Entwidmung, oder ??Basaltlunkerschotter hat geschrieben:
Wenn ich aber ein Bild mit dem Schild "Firmengelände" (= Privatgelände) sehe, ist möglicherweise das Verfahren nach § 23 schon über die Bühne.